Datenbankprojekt
des Teilprojekts C03 "Interaktion und Wandel orientalischer Rechtssysteme. Transfer normativen Wissens am Beispiel des zoroastrischen und islamischen Rechts (7.–11. Jh.)", Leitung: Prof. Dr. Maria Macuch
Termini einer Fachsprache, wie der des Rechts, können zum einen starke Indikatoren für transkulturelle Transferprozesse darstellen, andererseits jedoch nicht selten auch nach der Übernahme in das Nehmersystem eine eigene Dynamik entfalten. Durch die vergleichende Analyse können die Termini präziser definiert werden. Die Erstellung eines vergleichenden rechtsterminologischen Glossars des zoroastrischen und islamischen Rechts ist in der bisherigen Forschung ein dringendes Desiderat.
Erstmalig wird nun im Teilprojekt C03 eine Datenbank erstellt, in welcher mittelpersische bzw. arabische juristische Fachtermini beider Rechtssysteme für die ausgewählten Rechtsbereiche Familien- und Erbrecht systematisch aus den jeweiligen Primärquellen erfaßt werden. Darüber hinaus wird sie ergänzt mit weiterführenden Kommentierungen zu Etymologie, Bedeutung und Verwendung. Ein weiterer Bereich der Datenbank enthält die Belegstellen der Termini im Kontext der Quellen. Ebenso wird das Rechtsgebiet erfaßt, dem die Belegstellen zuzuordnen sind, und der jeweilige Rechtsfall mit Schlüsselbegriffen verschlagwortet. Darüber hinaus werden die in den Quellen belegten biographischen, geographischen und bibliographischen Angaben aufgenommen. Die relational strukturierte Datenbank ermöglicht nun vielfältige Verknüpfung der einzelnen Bereiche (Rechtsgebiete, Termini, Schlüsselwörter) und interdisziplinär übergreifende Suchmöglichkeiten und Abfragen. Zugleich ist sie flexibel, um bei Bedarf weitere Datenbereiche zu ergänzen oder zusätzliche Verknüpfungen zu schaffen. Die Datenbank dient somit dem Vergleich des zoroastrischen und islamischen Rechtssystems auf der Mikroebene (Terminologie, Argumentation, Kasuistik) und stellt eine wichtige Vorarbeit zu einem vergleichenden rechtsterminologischen Glossar des zoroastrischen und islamischen Rechts dar.